Was ist für die Teilnahme an der
Begleithundeprüfung zu beachten?
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Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate
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Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer/in einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.
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Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken abgelegt werden.
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Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen, alternativ kann ein handelsübliches
Halsband verwendet werden.
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Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt.
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Jeder Hund, der vorgeführt wird muss gechipt oder tätowiert sein.
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Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Prüfung Mitglied im SV-OG Lörrach sein, d.h. er muss Mitglied in einem Verein sein, der dem SV/ Swhv oder vergleichbarer
Hundeverein angeschlossen ist.
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Das bedeutet, wenn keine andere Vereinszugehörigkeit besteht, müssen Sie mindestens drei Monate vor der BH- Prüfung Mitglied beim SV-OG Lörrach werden.
Rechtzeitig vor der Prüfung wird dann von uns beim SV eine Kombi-Leistungsurkunde angefordert, ohne die eine BH-Prüfung nicht durchgeführt werden kann.
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Die Kosten für die BH-Prüfung und die Erstausstellung einer Leistungsurkunde, bzw. falls vorhandenen Leistungsurkunde ein Ergänzungsblatt angefordert werden
muss trägt der Teilnehmer/in. Der Betrag wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
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Bei nicht bestandener Prüfung erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.